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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Landeskunde von Braunschweig und Hannover - S. 41

1899 - Breslau : Hirt
Bevölkerung. — Staatliche Einrichtungen. 41 e. Die Zahl der Seeschiffe betrug in Hannover am 1. Januar 1897: 861 mit 70400 Registertons Netto >)-Laderaum, sie hat seit 1887 um 84 Schiffe abgenommen. Gewachsen ist in dieser Zahl die der Dampfer von 18 auf 74, was zumeist von der starken Zunahme der Geestemünder Fischerei-Dampfer herrührt. Die Flotte des ö. Teiles von Hannover ist um 3000 Tons größer als die des w. Die Bremer Flotte besaß 1897: 416 500 Nettotonnen, aber immerhin umfaßte die hannoversche den 4. Teil der preußischen. f. Seehäfen. Es liefen 1896 auf Seeschiffen an beladenen Tonnen ein und aus in Geestemünde 327000 (Bremerhaven 1442000,Bremen 1108000), Emden 164200, Harburg 138500, Leer 104800, Papenburg 64 750, Wilhelmshaven 52000. Bedeutende Tonnenzahlen erreichten auch Norderney mit 252000, Norddeich bei Norden mit 251000, Borkum mit 152000, aber diese rühren überwiegend von dem täglichen Verkehr der Personendampfer her, die kaum als Seeschiffe zu bezeichnen sind und dem Verkehr der Badegäste dienen. Für den Fluß-, Kanal- und Küstenverkehr gilt folgende Reihen- folge: Harburg, Norderney, Norddeich, Geestemünde, Leer, Papenburg, Emden und Brunshausen bei Stade. g. Auf die Wohlhabenheit der Bevölkerung läßt sich einigermaßen schließen aus dem Ertrage der Einkommensteuer; dieser betrug 1898 im Staate Preußen 4,24 J( auf den Kopf, in Hannover 3,56 Jl. Braunschweig gilt mit Recht für eins der wohlhabendsten Länder des Reiches. Viii. Staatliche Einrichtungen. A. Braun schweig. a, Die Grundlage des Staatslebens bildet die im Jahre 1832 durch die neue Landschaftsordnung umgestaltete Staatsverfassung und dazu die Verfassung des Deutschen Reiches. Im Bundesrate hat Braunschweig 2 von den 58 berechtigten Stimmen, in den Reichstag entsendet es 3 von den 397 Abgeordneten. b. Der Regent von Braunschweig ist Se. Kgl. Hoheit Prinz Albrccht von Preußen, geb. am 8. Mai 1837. Er regiert das Herzogtum mittels des Staats- Ministeriums unter Mitwirkung der Landesversammlung (Landtag), welche aus 48 auf 6 Jahre gewühlten Abgeordneten zusammengesetzt ist und alle 2 Jahre zusammen- berufen werden muß. In der Zwischenzeit vertritt ihre Rechte ein ständischer Aus- schuß von 7 Mitgliedern. Das Staatsministerium gliedert sich in 3 Departements: des Innern, der Finanzen und der Justiz nebst Kultus. Besondere Behörden sind die Herzogliche Kammer, welche die Staatsgüter (Do- mänen, Forsten, Bergwerke u. s.w.) verwaltet, und das Herzogliche Finanzkollegium zu Braunschweig, welches das Finanzwesen des Staates leitet. — Das Land ist finanziell sehr wohlgestellt. Für den Staatshaushalt waren angesetzt 1898 an Einnahmen 14 715000, an Ausgaben 14443760 ^/. Die Zivilliste des Regenten wird außerdem aus den Einkünften des Kammerguts bestritten. Die Schulden betragen 20,2 Millionen oder nur 46 Jl auf den Kopf, während in Preußen 204 Jl ans den Kopf der Bevölkerung kommen. An Einkommensteuer kamen 1898 : 6,51 Jl auf den Kopf. Vgl. dazu oben. ') Netto tonnen gelten für den Laderaum, Bruttotonnen für den gesamten Raumgehalt des Schisfes. Gerechnet wird nach britischen Registertons zu 2,83 kbm, welches Raummaß auch das Deutsche Reich für Seeschiffe angenommen hat.

2. Landeskunde der Provinz Hannover und des Herzogtums Braunschweig (Niedersachsen) - S. 58

1913 - Breslau : Hirt
B. Braunschweig. a) Die Grundlage des Staatslebens bilden die im Jahre 1832 durch die neue Landschaftsordnung umgestaltete Staatsverfassung, die Verfassung des Deutschen Reiches und das Regentschaftsgesetz von 1879. Im Bundesrate hat Braunschweig 2 von den 58 berechtigten Stimmen, in den Reichstag entsendet es 3 von den 397 Abgeordneten. d) Da der erbberechtigte Thronfolger, Ernst August, Herzog von Braunschweig- Lüneburg, bisher als behindert galt, so wird das Herzogtum zurzeit vom Regenten, Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg, regiert. Der Herrscher regiert mittels des Staatsministeriums unter Mitwirkung der Landesversammlung (Landtag), die aus 48 auf 4 Jahre gewählten Abgeordneten zusammengesetzt ist und alle 2 Jahre zusammenberufen werden muß. In der Zwischen- zeit vertritt ihre Rechte ein Ständischer Ausschuß von 7 Mitgliedern. Das Staatsministerium gliedert sich in die 3 Departements des Innern, der Finanzen und der Justiz nebst Kultus. Besondere Behörden sind die Herzogliche Kammer, welche die Staatsgüter (Domänen, Forsten, Bergwerke usw.)verwaltet, und dasherzogliche Finanzkollegium zu Braunschweig, welches das Finanzwesen des Staates leitet. - Für den Staats- Haushalt waren angesetzt 1912/13 an Einnahmen 14764413, an Ausgaben 14961518^. Die Iivilliste des Regenten wurde außerdem aus den Einkünften des Kammerguts bestritten. Die Schulden betragen 45,2 Mill. oder 93 Ji auf den Kopf, während in Preußen 269 M auf den Kops der Bevölkerung kommen. Jenen Schulden steht ein Guthaben von 37,6 Mill. gegenüber, indessen droht der Staatskasse demnächst ein erheblicher Ausfall durch das Erlöschen der Annuität (Iahreszahlung) von 2,<3 Mill. M aus dem Verkaufe der Eisenbahnen. An Einkommen- und Ergänzungssteuer kamen 1912/13: 10,4 M auf den Kopf, in Preußen an direkten Steuern 10,2 M. c) Einteilung in 6 Kreise (s. S. 5) unter Kreisdirektionen. Die Kreise bilden Kommunalverbände (der Kreis Vraunschweig hat 3) mit je einem Kreistage für die Verwaltung der eigenen Angelegenheiten. Kreisfonds Mill. M. d) Die Rechtspflege wird gehandhabt von 24 Amtsgerichten (s.s. 62) mit Schöffengerichten für leichtere Straffälle, 1 Landgericht mit Schwurgericht und^einem Oberlandesgericht zu Braunschweig. — Reichsgericht zu Leipzig. e) Schulwesen. Der Kloster- und Studienfonds, auf ähnliche Weise entstanden wie in Hannover (s.s. 57), dient mit seinen 1^ Mill. M Einkünften ausschließlich für Kultus und Unterricht. Unter der Ober-Schulkommission zu Braunschweig stehen die höheren Schulen: 6 Gymnasien, 1 Realgymnasium, 2 Oberrealschulen, 1 Progymnasium, 2 Realschulen- 8 Höhere Mädchenschulen. — Die lutherischen Volks- schulen und Gehobenen Töchterschulen stehen unter dem Konsistorium zu Wolfen- büttel. — Drei Lehrer- und Lehrerinnen-Seminare. Von Fachschulen sind zu nennen: Die Landwirtschaftliche Schule Marienberg mit Realabteilung zu Helmstedt, die Baugewerkschule zu Holzminden, die Schule für Iuckerindustrie, die Drogisten-Akademie und die Taubstummen-Anstalt zu Braunschweig. Technische Hochschule Carola Wilhelmina zu Braunschweig, im Sommerhalb- jähr 1913: 76 Dozenten, 388 Studenten, dazu 153 Hörer. Der Pflege von Kunst und Wissenschast dienen ferner die berühmte Herzog!. Bibliothek zu Wolfenbüttel, das Archiv daselbst, das Herzogliche, das Vaterländische und das Städtische Museum zu Braunschweig usw. f) Kriegswesen. Die Leitung der herzoglichen Truppen ist durch die Militär- Konvention von 1886 an Preußen übertragen. Sie gehören dem X. Armeekorps an und bestehen aus 1 Infanterie- und 1 Husaren-Regiment, 1 Abteilung Feldartillerie mit 2 Landwehrbezirken. Außerdem steht im Herzogtum 1 Bataillon des Iv. Armee- Korps. Besatzungsorte s. S. 62. Die Landesfarben sind Blau und Gelb. Das senkrecht geteilte kleinere Wappen zeigt rechts zwei goldene Löwen im roten, links einen blauen Leoparden im goldenen Felde. Das Wahrzeichen des Landes ist das weiße sächsische (laufende) Roß im roten Felde.
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